Tanja Körner

Rechtsanwältin & Fachanwältin für Arbeitsrecht

Arbeitsrecht / Zivilrecht

Arbeitsrecht

Als Fachanwältin für Arbeitsrecht berate und vertrete ich sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber hinsichtlich der im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses auftretenden rechtlichen Fragestellungen.

Ich prüfe, überarbeite und erstelle für Sie unter anderem Arbeitsverträge, Abmahnungen, Kündigungen, Zeugnisse, Rückzahlungsvereinbarungen und Aufhebungsverträge.

Bei Abmahnungen kläre ich Sie darüber auf, welchen Zweck und welche Konsequenzen eine Abmahnung hat, wann eine Abmahnung berechtigt oder unberechtigt ist, ob und mit welchen Mitteln eine Abmahnung angegriffen werden kann.

Neben der Erstellung, Abänderung und Prüfung von Arbeitsverträgen bespreche ich mit Ihnen auch die Möglichkeiten bzw. Folgen einer Änderungskündigung.

Hinsichtlich Kündigungen stehe ich Ihnen für die beratende, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung zur Verfügung. Diesbezüglich informiere ich Sie über einzuhaltende Kündigungsfristen, Abfindungsmöglichkeiten, Ausschlussfristen und die Themen des besonderen Kündigungsschutzes, z.B. für Schwangere, Schwerbehinderte, Auszubildende, etc..

Im Falle einer Kündigung ist ein sehr schnelles Handeln geboten. Denn eine Kündigung kann in der Regel nur innerhalb von 
drei Wochen ab Zugang angegriffen werden.

Nehmen Sie Kontakt mit mir auf, wenn Sie Fragen zu den Themen Kündigungsschutzklage, betriebsbedingte Kündigung, personenbedingte Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung, Abmahnung, Abfindung, Arbeitsvertrag, Aufhebungsvertrag, Lohn-/Entgeltforderungen, Mobbing/Bossing haben.

Bei Aufhebungsverträgen informiere ich über Formvorschriften, eventuelle Aufklärungspflichten, maßgebliche inhaltliche Regelungen (Beendigungsgrund, Zeitpunkt der Beendigung, Abfindung, widerrufliche oder unwiderrufliche Freistellung, Urlaubsansprüche, Überstunden, Zeugnis, etc.) sowie die Folgen einer derartigen Aufhebungsvereinbarung.

Ich berate Sie ebenfalls bei Problemen mit Mobbingvorfällen als Betroffne(r) oder Arbeitgeber/Vorgesetzter. Hier stehe ich Ihnen auch hinsichtlich evtl. Fürsorgepflichten der Arbeitgeber erörternd und aufklärend zur Seite. Arbeitnehmer werden über Voraussetzungen für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und über mögliche Abhilfemaßnahmen informiert. Handelt es sich bei den Mobbingvorfällen um ein strafbares Verhalten (z.B. Beleidigungen, sexuelle Belästigung, Urkundenfälschung,...) kann eine Strafanzeige oder eine Klage auf Unterlassung in Betracht gezogen werden.

Je nach Ihren Wünschen und dem maßgeblichen Sachstand berate ich Sie lediglich, d.h. ich trete nicht nach außen für Sie in Erscheinung, oder aber ich verhandle bei fortgeschrittenem Verfahren in Ihrem Namen mit der Gegenpartei außergerichtlich sowie gerichtlich, wenn dies erforderlich ist.

Zivilrecht

Neben dem Arbeitsrecht bin ich auch Ihre seit 2007 erfahrene Ansprechpartnerin in allgemeinen zivilrechtlichen Fragestellungen.

Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die Abwicklung von Verkehrsunfallschäden. Dies auch gerne als Leistung für Firmenfahrzeuge und KFZ-Werkstätten. Gerne übermittle ich Ihnen meinen Unfallfragebogen, der Ihnen die Abwicklung einfacher macht. Nehmen Sie diebezüglich gerne Kontakt per eMail oder Telefon mit mir auf. Neben der Geltendmachung und Durchsetzung des KFZ-Schadens dürfen auch die Positionen Schmerzensgeld, Nutzungsausfall, Haushaltsführungsschaden, etc. nicht außer Acht gelassen werden.

Auch bei der Durchsetzung oder Abwehr von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen betreffend Verletzung von Verkehrssicherungspflichten oder Körperverletzungen stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.


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