Tanja Körner

Rechtsanwältin & Fachanwältin für Arbeitsrecht



Zur Person

Nach einer Ausbildung zur Industriekauffrau habe ich an der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen Rechtswissenschaften studiert.

Das Referendariat habe ich von 2004 bis 2006 am OLG Nürnberg, inkl. eines 3-monatigen Auslandsaufenthalts bei der deutsch-finnischen Außenhandelskammer in Helsinki, abgeleistet.

Seit März 2007 bin ich als Anwältin zugelassen. Im Jahr 2013 wurde mir der Titel "Fachanwältin für Arbeitsrecht" verliehen.

Seit Dezember 2018 bin ich zudem als Syndikusrechtsanwältin tätig.



Meine Kanzlei - Tätigkeit

Meine Kanzlei ist überwiegend arbeits- und zivilrechtlich orientiert. Daneben bin ich auch in weiteren rechtlichen Fragen gerne Ihr erster Ansprechpartner.  Wenn etwas nicht in mein Wissensspektrum fällt, empfehle ich Ihnen für Ihr Anliegen gerne eine(n) zuverlässige(n) und kompetente(n) Experten / Expertin

Der regionale und überregionale Mandantenkreis meiner Kanzlei besteht aus Privatpersonen, Handwerksbetrieben, Freiberuflern, kleinen und mittelständischen Unternehmen aus verschiedensten Branchen sowie Vereinen.  

Arbeitsrecht

Abfindung, Kündigung (ordentlich / außerordentlich / fristlos), Änderungskündigung, Kündigungsschutzprozess, Kündigungsfrist, Kündigungsschreiben,  Abmahnung, Arbeitszeugnis, Lohn- und Gehaltsstreitigkeiten, Arbeitsvertrag (Vollzeit / Teilzeit, befristet / unbefristet, geringfügig Beschäftigte), Aufhebungsvertrag, Mindestlohn, Elternzeit, Schwangerschaft / Mutterschutz / Elternzeit, Ausbildung, Krankheit, Probezeit, Mobbing / Bossing, Versetzung / Umsetzung, Urlaubsansprüche, TVöD / Tarifvertrag, etc.

Verkehrsunfallabwicklung
Schadensersatz, Schmerzensgeld, Schadensregulierung (Sach- und Personenschäden), Quotenvorrecht, Leihwagen, Nutzungsausfall, Streitigkeit mit Kaskoversicherung, etc.

Mietrecht
Räumungsklage, Kündigung des Mietverhältnisse, Mietrückstände, Mietvertrag, Nutzungsentschädigung, Mieterhöhung, Mietminderung, Eigenbedarfskündigung, etc.

Weitere zivilrechtliche Themen:
Kauf-, Werk- & Dienstvertrag, Vertragsrecht, Versicherungsrecht, Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche, Verkehrssicherungspflichten, Unfallschäden, Fahrzeugkauf / Fahrzeugverkauf / Sachmängelgewährleistung, etc.


ANWALTLICHE BERATUNG UND VERTRETUNG 

IN ARBEITSRECHTLICHEN UND ZIVILRECHTLICHEN ANGELEGENHEITEN - EINZELFALLBEZOGEN & ERGEBNISORIENTIERT

 

Als Rechtsanwältin & Fachanwältin für Arbeitsrecht bin ich für Sie vorwiegend auf den Rechtsgebieten Arbeitsrecht und Zivilrecht (Verkehrsunfallabwicklung, Schadensersatzrecht inkl. Geltendmachung / Abwehr von Schmerzensgeldforderungen, Kaufrecht, Mietrecht, Vertragsrecht, Versicherungsrecht, etc.) tätig. 

Aufgrund meiner langjährigen Berufserfahrung weiß ich, dass kein Fall wie der andere ist. Daher gehe ich individuell und in Abstimmung mit Ihnen auf Ihr konkretes Rechtsproblem und Ihre Fragestellungen ein. Zunächst ist es dabei vorrangiges Ziel, Ihr Anliegen außergerichtlich zu klären. Soweit dies nicht möglich ist, vertrete ich Ihre Interessen auch mit gebotenem Nachdruck bei Gericht.

Auf Basis des vorliegenden Sachverhaltes erarbeite ich für Sie die passende Strategie zur Lösung Ihres rechtlichen Problems.

Meine Kanzlei ist verkehrsgünstig in Fürth - Poppenreuth gelegen und auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen.

Wünschen Sie für Ihr Problem oder Anliegen eine individuelle Beratung oder Betreuung? Dann rufen Sie mich an oder senden Sie mir eine E-Mail. Soweit ich nicht sofort für Sie erreichbar bin, rufe ich Sie in der Regel innerhalb von 24 Stunden zurück. Gerne können Sie einen Rückruf per E-Mail anfordern, geben Sie hierbei die Zeiten an, zu denen ich Sie am besten erreichen kann.

Hier noch eine erste Information zu den Grundlagen der Anwaltsvergütung:

Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung. Vergütungsvereinbarungen sind statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren immer möglich. Es sind jedoch die Regelungen der §§ 49b BRAO und 3a ff. RVG zu beachten.

In gerichtlichen Verfahren können die gesetzlichen Gebühren jedoch nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden. Die Vereinbarung einer höheren als der gesetzlichen Vergütung ist jederzeit möglich.

Für den Bereich der außergerichtlichen Beratung sind seit dem 1. Juli 2006 keine gesetzlichen Gebühren mehr vorgesehen. Stattdessen legte der Gesetzgeber in § 34 RVG fest, dass für die außergerichtliche Beratung, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens und für die Tätigkeit als Mediator die Rechtsanwältin bzw. der Rechtsanwalt auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken soll. Wird keine Vereinbarung getroffen, erhält der Anwalt Gebühren nach den Vorschriften des Bürgerlichen Rechts. Ist der Mandant Verbraucher, erhält der Anwalt für diese Beratung oder für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens eine Gebühr in Höhe von jeweils höchstens 250 Euro sowie für das Erstberatungsgespräch eine Gebühr in Höhe von höchstens 190 Euro zzgl. Mehrwertsteuer.
 

Sprechen Sie mich einfach vorab auf die voraussichtlich entstehenden Gebühren an. Gerne setze ich mich auch mit Ihrer Rechtsschutzversicherung in Verbindung und kläre, ob diese im aktuellen Fall eintritt. Ggf. ist in einem gerichtlichen Verfahren auch zu prüfen, ob Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben. 


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